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Stapler­ausbildung

Arbeitssicherheit • Arbeitsmedizin • Brandschutz • Baustellensicherheit

Staplerausbildung

Das Führen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern) erfordert eine spezielle Qualifikation. Arbeitgeber sind verpflichtet, nur ausgebildete und befähigte Personen mit dem Führen von Staplern zu beauftragen.

Unsere Staplerausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gabelstaplern im Betrieb.

Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern, den Termin kurzfristig abzusagen, bzw. zu verschieben.

Aktuell gibt es keine konkreten Termine für diese Schulung. Bitte verwenden Sie das Kontaktformular unten für eine allgemeine Anfrage.

  • DGUV Vorschrift 68
  • DGU Grundsatz 308-001
  • DGUV Informationen 208-004

Mitarbeitende, die künftig Krananlagen bedienen sollen; Personen, die bereits Krane bedienen, jedoch noch keine formale Ausbildung absolviert haben; Unternehmen, die den rechtlichen Anforderungen zur Qualifikation ihrer Beschäftigten nachkommen möchten

Preis auf Anfrage

Teilnahmebescheinigung und Führerschein der Schwerdtgruppe

Kreis Freudenstadt (den genauen Ort erhalten Sie bei der Buchung).

Ihr Ansprechpartner

Dominik Lutz

Dominik Lutz

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