Staplerausbildung
Arbeitssicherheit • Arbeitsmedizin • Brandschutz • Baustellensicherheit
Staplerausbildung
Das Führen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern) erfordert eine spezielle Qualifikation.
Arbeitgeber sind verpflichtet, nur ausgebildete und befähigte Personen mit dem Führen von
Staplern zu beauftragen.
Unsere Staplerausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und
Fertigkeiten für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gabelstaplern im Betrieb.
Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern, den Termin
kurzfristig abzusagen, bzw. zu verschieben.
- DGUV Vorschrift 68
- DGU Grundsatz 308-001
- DGUV Informationen 208-004