Sicherheitsbeauftragter
Arbeitssicherheit • Arbeitsmedizin • Brandschutz • Baustellensicherheit
Sicherheitsbeauftragter
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur
Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch
VII in § 22.
Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschuzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den
Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In dieser Schulung erhalten Sie das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige
Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des
Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Der Lehrgang ist
branchenübergreifend.
- Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
- Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
- Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe im Betrieb
- Betrieblicher Brandschutz
- Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen