Fremdfirmenkoordination
Arbeitssicherheit • Arbeitsmedizin • Brandschutz • Baustellensicherheit
Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6
Der Fremdfirmenkoordinator nach DGUV V1 nimmt eine entscheidende Rolle im betrieblichen
Arbeitsschutz ein und trägt maßgeblich zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit aller
beteiligten Mitarbeiter bei. Gemäß den Vorschriften der DGUV Vorschrift 1 ist der
Arbeitgeber verpflichtet, einen Fremdfirmenkoordinator zu bestellen, wenn Fremdfirmen auf
dem Betriebsgelände tätig werden. In 90 % der deutschen Unternehmen wird mit Fremd- und
Partnerfirmen zusammengearbeitet. Unfallstatistiken zeigen, dass Mitarbeitende aus Fremd-
und Partnerfirmen dreimal häufiger Unfälle erleiden. Gründe sind oft mangelhafte
Unterweisung oder eine nicht ausreichende Einweisung bei der Ausübung gefährlicher Arbeiten.
Erfahren Sie in unserem Seminar, wie Gefahren erkannt, Arbeiten koordiniert und
Mitarbeitende ausreichend informiert werden. Schaffen Sie sichere Betriebsabläufe für alle
Mitarbeitende durch bessere Koordination mit Partnerunternehmen. Eine fundierte fachliche
Qualifikation ist für die Ausübung der Tätigkeiten des Fremdfirmenkoordinators unerlässlich.
Der Lehrgang ist branchenübergreifend.
- Geltende Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG, ArbStättV, GefStoffV etc.)
- Auswirkung der neuen BetrSichV bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen
- Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
- Abgrenzung zum SiGeKo nach Baustellenrecht (hier BaustellV und RAB 30) und Fremdfirmenbeauftragten
- Was bedeutet Abstimmung in der Praxis?
- Das Instrument Gefährdungsbeurteilung / Schutzmaßnahmen / Wirkungskontrolle
- Mögliche Ein- und Unterweisungen sowie Unterrichtungen im Aufgabenbereich