Evakuierungshelfer
Arbeitssicherheit • Arbeitsmedizin • Brandschutz • Baustellensicherheit
Evakuierungshelfer
Die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.3 gemäß der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet
Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeiter zur Evakuierung zu unterweisen. Zudem müssen regelmäßig
Übungen anhand des Flucht- und Rettungsplans durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich
Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet
werden können.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie bestmöglich auf Notfälle vorbereitet
sind: Von den rechtlichen Grundlagen, über die Erstellung und Nutzung von Flucht- und
Rettungsplänen, bis hin zur Organisation der Ersten Hilfe während solcher Übungen. Praktische
Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evakuierungsübungen runden das Seminar ab.
Diese Schulung wird ausschließlich auf Anfrage durchgeführt.
- Rechtliche Grundlagen
- Änderungen aus der Novellierung der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge"
- DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung"
- VDI 4062 "Evakuierung von Personen im Gefahrenfall" u. VDI 4062 Blatt 2 "Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten"
- Rettungswege gemäß Baurecht
- Fluchtwege gemäß technischen Regeln für Arbeitsschutz
- Evakuierungs-/Räumungskonzept, Brandschutzordnung
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
- Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Absprachen mit der Feuerwehr und Organisation der Ersten Hilfe
- Praxisbeispiele als Hilfestellungen
- Erforderliche Dokumentation