Brandschutzhelfer
Arbeitssicherheit • Arbeitsmedizin • Brandschutz • Baustellensicherheit
Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2 - Verhalten im Brandfall, Löschübungen durch die Teilnehmer
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (ASR A2.2 /
DGUV Information 205-023) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an
Brandschutzhelfern zu benennen und regelmäßig zu schulen.
Im Rahmen unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung vermitteln wir Ihnen das notwendige Fachwissen,
um im Ernstfall schnell, sicher und richtig zu handeln.
Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern, den Termin
kurzfristig abzusagen, bzw. zu verschieben.
- Rechtliche Grundlagen und betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandursachen und Gefahren durch Brände
- Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze
- Verhalten im Brandfall
- Grundlagen des Verbrennungs- bzw. Löschprozesses
- Brandklassen
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen / Löschgeräten
Praxis:
- Bedienen von Handfeuerlöschern
- Löschübung der Seminarteilnehmer: Ablöschen von Bränden der Brandklasse A, B, C mit Wasser und CO2